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Jagen

JAGEN

„Wildacker“ steht seit knapp  60 Jahren für exzellente Jagdmöglichkeiten, insbesondere auf Elandantilopen.
Ihr deutsch- und englischsprachiger, namibischstämmiger Gastgeber Helgaard van der Vyver ist staatlich geprüfter Berufsjäger mit langjähriger Erfahrung.
Er versteht sich hervorragend darauf, Ihnen unvergeßliche und abwechslungsreiche Jagderlebnisse zu bescheren.
Mit Unterstützung sehr erfahrener Fährtenleser wird die Jagd nach hohen jagdethischen Grundsätzen durchgeführt. Es wird nicht vom Wagen aus geschossen.
Reife, qualitative Trophäen sind unser Ziel, sodaß gleichzeitig eine nachhaltige und ausgewogene Entwicklung unseres Wildbestands gewährleistet ist.
Die aus der Jagd generierten Einnahmen dienen dem Erhalt dieses Naturreservates.

Ein Bericht über „Wildacker“ im Sporting Rifle Magazin:
„The only way is Africa“ – Sporting Rifle (PDF 6 MByte)

Jagdgebiet

Wildacker liegt im Nordosten Namibias zwischen Grootfontein und Rundu. Die Landschaft ist savannenartig mit fantastischem Baumbewuchs im Vergleich zu weiten Teilen Namibias. Sehr alte bewaldete Sanddünen durchziehen das Farmgebiet. Daher ist der Boden auch überwiegend sandig. Eine spannende und abwechslungsreiche Pirschjagd ist garantiert. Das Habitat unterscheidet sich sehr vom restlichen Namibia und ähnelt eher den Konzessionsgebieten im Buschmannland.

Die Farm ist seit 1967 im Familienbesitz und wird als Jagd- und Gästefarm betrieben. Mit knapp über 15.000 ha (150 km2) Jagdgebiet ohne störende Zwischenzäune bieten sich hier hervorragende Jagdmöglichkeiten auf die unten gelisteten vielfältigen Wildarten. Das Land wird ausschließlich als reine Wildfarm mit Jagd- und Gästebetrieb genutzt. Es findet keine Nutztierhaltung auf dem Jagdgebiet statt. Dadurch gibt es auch keinerlei innere Zäune. Allerdings ist die Farm notwendigerweise wildsicher umzäunt, da sie an den Veterinärzaun angrenzt (rote Linie), der das kommerzielle Farmland abgrenzt.

Die Jagd auf Wildacker kann auf Wunsch kombiniert werden mit einer Großwildjagd in einer fremden Konzession im nahegelegenen Caprivi. Bitte sprechen Sie uns gerne unverbindlich an.

Jagdart

Auf Wildacker ist die klassische Pirschjagd sehr zu empfehlen. Das ist eine anspruchsvolle Jagdart mit Unterstützung von einheimischen Fährtenlesern, die von den San (Buschmännern) abstammen. Unser Team legt sich ins Zeug, Ihnen ein unvergessliches Jagderlebnis bei jedem Pirschgang auf die typischen Wildarten in ihrer natürlichen Umgebung zu bieten. Insbesondere die Pirschjagd auf Eland in ihrem ursprünglichen Habitat ist unsere Spezialität. Die Jagd auf Wildacker ist sehr vergleichbar mit der Konzessionsjagd in Nordost-Namibia.

Ansitzjagd ist auch möglich an mehreren Wasserstellen von Hoch- oder Bodensitzen aus.

Um einen gesunden Wildbestand zu erhalten, legen wir großen Wert auf die Jagd alter, reifer Trophäentiere. Rekordtrophäen sind daher eher nicht zu erwarten, da diese Tiere für die nachhaltige Bestandsicherung geschont werden.

Jagddauer

Für eine erfolgreiche Pirschjagd empfehlen wir je nach Wildart und nach Erfahrung eine minimale Anzahl Jagdtage.
Nach individueller vorheriger Absprache ist eine kürzere Jagddauer natürlich möglich und mit Ihrem Einverständnis, daß der Jagderfolg in dem großen Jagdgebiet je nach Jahreszeit unwahrscheinlicher wird.

Gerne können Sie  Ihren (Familien-)Urlaub auf Wildacker mit der Trophäenjagd verbinden oder die Jagd unterbrechen für reine Urlaubstage.

Jahreszeit

Die Jagdsaison beginnt am 1. Februar und endet am 30. November.

Die ideale Jahreszeit ist während der namibischen Trockenzeit in den Monaten Mai bis September. In dieser Zeit ist die Sicht im Busch besser und das Wild versammelt sich näher an den Wasserstellen.
Die Temperaturen sind tagsüber angenehm (20-25 °C). Im Zeitraum Juni bis Anfang August ist insbesondere nachts, morgens und abends mit tiefen Temperaturen zu rechen, auch unter dem Gefrierpunkt.

Im Oktober und November erschweren die höheren Temperaturen die Pirsch, die aber bei guter eigener Kondition auch gut machbar ist.

In den Monaten Februar bis April ist Regenzeit. Die Vegetation ist grün und dicht. Das Wild verteilt sich aufgrund der zusätzlichen natürlichen Wasserstellen auf das ganze Jagdgebiet. Gewitter sind möglich.
Dies erschwert den Jagderfolg, sorgt aber für eine noch spannendere Pirschjagd und wird auch gerne nachgefragt.
Wir empfehlen in dieser Jahreszeit einen längeren Jagdaufenthalt einzuplanen, um die Erfolgschancen zu erhöhen.

Heimische Wildarten

Eland (Tragelaphus oryx)
Oryx (Oryx gazella)
Kudu (Tragelaphus strepsiceros)
Wasserbock (Kobus ellipsiprymnus)
Streifengnu (Connochaetes taurinus)
Impala (Aepyceros melampus)
Steppenzebra (Equus quagga)
Warzenschwein (Pahcochoerus aethiopicus)
Strauß (Struthio camelus)
Kronenducker (Sylvicapra grimmia)
Steinböckchen (Raphicerus campestris)
Giraffe (Giraffa camelopardalis)
Leopard (Panthera pardus)
Gepard (Acinonyx jubatus)
Karakal (Caracal caracal)
Schakal (Canis mesomelas)
Tüpfelhyäne (Crocuta crocuta)

Weitere aktuell nicht jagdbare Wildarten:
Rappenantilope (Hippotragus niger)
Pferdeantilope (Hippotragus equinus)
Nyala (Tragelaphus angasii)
Springbock (Antidorcas marsupialis)
Letschwe (Kobus leche)
Buschbock (Tragelaphus scriptus)

Unterkunft & Nichtjagende Begleitpersonen

Ihre Unterkunft auf Wildacker finden Sie unter diesem Link.

Als Begleitperson sind Sie immer herzlich eingeladen, den Jäger bei der Jagd zu begleiten oder den Tag am Pool zu verbringen. Alternativ können Sie unser Angebot an Farmaktivitäten nutzen. Ausführlich können Sie sich unter folgendem Link informieren: Aktivitäten.

Wichtige Informationen

Jagdsaison
Die Jagdsaison beginnt am 1. Februar und endet am 30. November.

Jagdlizenz
Die Jagdgenehmigung wird für Sie vor Ihrer Ankunft von uns beantragt. Für jeden Jagdgast ist eine separate Jagdgenehmigung erforderlich. Bitte informieren Sie uns vor Ihrer Ankunft schriftlich, welche Trophäenwünsche Sie haben.
Eine separate Jagdgenehmigung / Sondergenehmigung muss für die Jagd auf Gepard, Leopard und Hyäne eingeholt werden.

Jagdkleidung
Leichte Buschbekleidung in olivgrün oder dunklere Khaki-Kleidung haben sich bewährt. Empfehlenswert sind zwei kurze Hosen, 2 lange Hosen, und langärmlige Hemden als Sonnenschutz, ein winddichter Parka, Pullover sowie in der kalten Jahreszeit (Juni bis August) Handschuhe für die Morgenstunden. Die Monate Mai bis August können während der Dämmerungszeiten und in den Nächten sehr kalt sein. Zum Pirschen sind gleitsichere und leise Schuhe mit Knöchelschutz angebracht. Kurze Gamaschen aus Leder, ein breitkrempiger Hut, Sonnenschutzmittel, Fernglas und Kamera zählen ebenfalls zur empfohlenen Standardausrüstung.

Versicherung
Für eventuelle Verluste, Verspätungen, Unfälle oder Verletzungen übernehmen wir keine Haftung. Bitte schließen Sie zusätzlich Ihre eigene Auslandskrankenversicherung, Reiserücktritts- und Reiseversicherung ab.

Waffeneinfuhr
Wir empfehlen Ihnen Ihre eigene gewohnte Jagdwaffe (von Kaliber 7mm aufwärts, 375 HH, 9,3 x 62, .30-06, o.ä.) mitzubringen – mit Waffenbesitzkarte! Ein- und Ausfuhr sind problemlos möglich. Handfeuerwaffen sowie automatische Waffen sind verboten.
Wir empfehlen nicht mehr als zwei Schusswaffen für die Trophäenjagd mitzubringen.
Mit der Einreise nach Namibia am internationalen Flughafen Windhoek erhalten Sie eine Waffenimportgenehmigung.
Das Waffenimportformular können Sie hier herunterladen: Waffenimportformular.
Zusätzlich stellen wir Ihnen einen Einladungsbrief von Wildacker aus, der neben der Waffenbesitzkarte bei der Waffeneinfuhr erforderlich ist.

Dazu auch die Einfuhrbestimmungen für Jagdwaffen aus dem NAPHA Newsletter vom 10. Mai 2019:
„When entering Namibia with a hunting rifle, please complete the Temporary Rifle Import Permit Application form (POL 573). This form can be sent in advance to firearmairport@nampol.na, if entering the country at the Hosea Kutako International Airport. Please remember that any scanned document should not exceed 1 MB in size when sent to this address.
We recommend that even if an application was submitted via e-mail, a hard copy be presented on arrival.
Documents accompanying this application must include:
Passport copy, Invitational letter from your outfitter, Proof of ownership of the firearm(s)“

Die Einreise mit Schusswaffen nach Südafrika ist durch die jüngsten Bestimmungen recht zeitaufwendig geworden. Falls Sie über Johannesburg oder Kapstadt fliegen, vergewissern Sie sich, dass Sie mit Ihrem Gepäck im Transitbereich bleiben.

Munition
60 Schuss Munition sind ausreichend und für den Jagdaufenthalt auch erlaubt. Es darf nur Munition für das spezielle Kaliber der jeweiligen Jagdwaffe eingeführt werden. Darüber hinaus darf nur mit Teilmantelgeschossen gejagt werden. Vollmantelgeschosse (englisch „solids“) sind nicht auf Antilopenjagd erlaubt.

Leihwaffen
Als Leihwaffen stehen auf Anfrage eine .300 Win Mag und eine .30-06 zur Verfügung. Bitte melden Sie Ihren Bedarf rechtzeitig bei Ihrer Buchung an.
Wir empfehlen Ihnen aber Ihre eigene, gewohnte Jagdwaffe mitzubringen.

Trophäen und Ausfuhr
Die Rohaufbereitung der Trophäen geschieht während der Jagd: die Schädel werden gereinigt und in Salz gelegt, die Decken werden gesalzen und gefaltet. Mit Namensschildern versehen liefern wir die Trophäen zu einem für die Einfuhr in die EU zugelassenen, namibischen Präparator Ihrer Wahl. Gemäß EU-Einfuhrvorschriften ist dieser dann für die weitere Verarbeitung und für den Versand durch einen Spediteur verantwortlich. Die Kosten für Präparation und Versand sind nicht inkludiert.
Die Ausfuhr von Trophäen erfordert eine Veterinärbescheinigung, eine Ausfuhrgenehmigung vom Ministerium für Umwelt und Tourismus und die Einfuhrgenehmigung des Bestimmungslandes. Alle diese Dokumente beantragt Ihr Präparator oder Spediteur für Sie.

Trophäen
Der Berufsjäger ist verpflichtet, nur Tiere zum Abschuss freizugeben, welche dem festgelegten Mindestmaß der gesetzlichen, namibischen Qualitätskontrolle des Ministeriums für Umwelt und Tourismus entsprechen. Ausnahme sind Abnormitäten und altersbedingt zurückgesetzte Trophäen.  Ein Jagdgast kann nur zwei Tiere einer Art pro Jagdaufenthalt erlegen, ungeachtet dessen, ob die Trophäen exportiert werden oder nicht. Trophäen, die nicht exportiert werden, müssen mit 15% Mehrwertsteuer (VAT) beaufschlagt werden.

Medaillen
Das Medaillensystem des namibischen Berufsjagdverbandes (NAPHA) wurde eingeführt, um den Jagdgast für eine sehr gute Trophäe auszuzeichnen. Gleichzeitig stellt es auch eine Einnahmequelle für den Berufsjagdverband dar, womit vielfältige laufende Projekte finanziert werden, die für die Zukunft der Jagd wichtig sind – so fließen etwa Fördergelder in die Ausbildung von ehemals benachteiligten Namibiern, zu Jagdhelfern und -führern und es werden Schulen und Wohnheime im ganzen Land gefördert.

Das Medaillensystem basiert auf dem des Safari Club International (SCI). Bewertet wird die Summe beider Hornlängen und beider Basisumfänge, mit einer Ausnahme: beim Warzenschwein werden nur Länge und Umfang des längsten Zahns gemessen.

Die begehrte Wildbahnmedaille belohnt den Jagdgast dafür, dass er eine Trophäe der Kategorie Gold mit sehr hohem Alter erlegt hat – dies soll anspornen, reife Trophäenträger zu bejagen und somit Tiere, die über ihrem Lebenszenit sind, zu erlegen. So werden Tiere mit starken Genen geschützt, um auch für die Zukunft eine gute Erbmasse innerhalb der Gesamtpopulation zu erhalten. Trophäen, die für obige Medaillen aufgrund von Alter, Deformierung oder abgebrochener Trophäen in Frage kommen, qualifizieren für eine Hegemedaille.

Alle Medaillen können von uns im NAPHA Büro in Windhoek beantragt werden, nach Vorlage von Permitnummer, Trophäenmaßen und einem Foto (nur bei Wildbahnmedaille). Die Kosten dafür sind nicht inkludiert.

Bezahlung
Um Ihre Buchung zu bestätigen, benötigen wir eine Anzahlung in Höhe der gebuchten Jagdtage. Die Restzahlung ist am Ende Ihrer Jagd vor Ort fällig. Wir akzeptieren NAD, ZAR und EUR-Bargeld sowie Maestro-, Master- und Visa-Karten. Bei Stornierung Ihrerseits innerhalb von 30 Tagen und weniger vor Ihrer Jagd, verfällt die Anzahlung. Bei Stornierung von 31 – 90 Tagen behalten wir 50 % der ursprünglichen Tagessätze für den Buchungsausfall und bei mehr als 90 Tagen 20% der ursprünglichen Tagessätze.